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OLG München, 25.01.2005 - 2 Ws 1308/04 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
JGG § 59 Abs. 1 S. 2; StPO § 300 § 310
Zulässigkeit in Rechtsmitteln gegen die Entscheidung über die Anordnung oder Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung
Verfahrensgang
- LG München I, 12.11.2004 - 451 Js 319821/03
- OLG München, 25.01.2005 - 2 Ws 1308/04
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 152
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 27.05.2005 - I Ws 173/05
Ingangsetzen der Beschwerdefrist durch formlose Bekanntmachung des Beschlusses; …
Im Unterschied zu § 58 Abs. 3 JGG, der eine Differenzierung bezüglich der Zuständigkeit danach zulässt, ob die Aussetzung der Jugendstrafe erstmals durch das Berufungsgericht oder durch den Richter des ersten Rechtszuges angeordnet wurde (…vgl. hierzu etwa Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 58 Rdn. 5, Eisenberg JGG 10. Aufl. § 58 Rdn. 35, jeweils m. w. Nachw.), ist der Wortlaut des § 57 Abs. 1 Satz 2 JGG bezüglich der Zuständigkeit des Richters des ersten Rechtszuges für die nach Anordnung der Vorbewährung erforderliche endgültige Entscheidung eindeutig und einer Auslegung nicht zugänglich (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Dezember 1994 - 3 Ws 875/94 -, NStZ-RR 1996, 252; KG, Beschluss vom 30. August 1999 - 1 AR 637/99 - 4 ARs 47/99 -, zit. nach juris; vgl. auch OLG München NStZ-RR 2005, 152, 153).